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Freitag, 3. Februar 2017

Als das Postamt noch den Radioempfang genehmigte...

Als das Radio in den 1920er Jahren als Unterhaltungsmedium zunehmend in Erscheinung trat, war es keineswegs so, dass ein jeder am Rundfunk teilnehmen durfte. Vielmehr war es zu dieser Zeit notwendig, über eine entsprechende Genehmigung des zuständigen Postamtes zu verfügen. Dieses Postamt war im Weiteren auch dafür zuständig, die Genehmigungsgebühr monatlich einzuziehen. Wenngleich seinerzeit noch niemand an eine GEZ gedacht hat, eine Parallele entsteht heutzutage im Kopf sehr schnell.
Vor wenigen Tagen konnte ich eine solche Genehmigung aus Breslau vom Postamt 5 für einen kleinen Obolus erstehen. Vielleicht kann jemand zum Rundfunkteilnehmer Herbert Heidenreich von der Seydlitzstraße oder vom genehmigenden Beamten Friedrich Wilhelm Vogt noch etwas mitteilen?
Anbei ein Stück Geschichte, dass ich mir in einem kleinen Rahmen als Erinnerung an die Wand hängen werde:
Neben der Genehmigung gab es seinerzeit natürlich auch ein Hinweisblatt mit Auflagen, was beim Empfang zu beachten war:
Und auch die abschließende Genehmigung von Herrn Vogt möchte ich nicht vorenthalten:

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